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Renten an Lohnentwicklung
gekoppelt


Die Regelaltersrente –
Rentenbeginn mit 67


"Rentner-Zahnbürste"

Rente und Steuer

Wie aus der Bruttorente die
Nettorente wird






Altersvorsorge
maßgeschneidert –
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Riester-Rente – Zulagen und
steuerliche Förderung


Rürup-Rente – "Basis-Rente"

Eigenheimrente - "Wohn-Riester"

 





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Rente und Steuer

rente

 

Kommt das Finanzamt Rentnern, die nichts erklären, auf die Spur?
Ja! Durch das neue Gesetz sind die Rentenversicherer verpflichtet, den Finanzämtern Mitteilungen über die ausgezahlten Renten zu machen.


Viele Rentner fürchten, einen festgesetzten Steuerbetrag nicht sofort bezahlen zu können. Wie können Rentner dies vermeiden?

Da grundsätzlich nur Rentner mit höheren Renteneinkünften Steuern zahlen müssen, wird das Problem der Zahlungsschwierigkeiten sicherlich nur in wenigen Fällen überhaupt auftreten. In diesen Fällen sollten sich die Betroffenen mit einem Antrag auf Stundung an ihr Finanzamt wenden. Hier kann über eine Ratenzahlung verhandelt werden.


Muss ich persönlich überhaupt Steuern zahlen?

Wer die Freibeträge nicht überschreitet und keine weiteren Einkünfte hat, braucht keine Steuererklärung abzugeben.

 

Was muss ich beachten, wenn ich zusätzlich zur Rente auch Kapitaleinkünfte habe?
Ab dem Kalenderjahr 2007 werden die Sparerfreibeträge für Ledige von derzeit 1.370 auf 750 Euro und bei Verheirateten von derzeit 2.740 auf 1.500 Euro herabgesetzt. Dies führt vermutlich zu vermehrtem Abzug von Kapitalertragsteuer/Zinsabschlagsteuer.
Rentner, die neben ihrer steuerfreien Rente auch Kapitaleinkünfte haben, können bei den Banken sog. Nichtveranlagungsbescheinigungen vorlegen. Hiermit verhindern Sie, dass die Banken für die 30 % Pauschabzug als Kapitalertragsteuer einbehalten.


Erhöht sich der Prozentsatz der Besteuerung meiner Rente jährlich?

Nein.
Der steuerfreie Anteil der Rente wird nach dem ersten vollen Jahr des Rentenbezugs in einen Freibetrag umgerechnet, der auf Dauer (bis zum Lebensende) festgeschrieben wird.
Bezieht jemand 22.000 Euro Rente und geht im Jahr 2006 in Ruhestand beträgt sein Freibetrag 48 %, d. h. 52 % der Rente sind steuerpflichtig. Der Betrag von 48 % = 10.560 Euro wird als Freibetrag für die gesamte Lebensdauer festgeschrieben und ist in dem Steuerbescheid auch aufgeführt.
Der Freibetrag ändert sich auch durch regelmäßige Anpassungen der Rente nicht. Im Ergebnis unterliegen deshalb künftige Rentenerhöhungen in vollem Umfang der Besteuerung.


Wie viel darf ich zur Rente dazuverdienen?
Die Rente wird immer niedriger. Deshalb müssen oder wollen sich viele Senioren noch etwas zum Altersgeld dazu verdienen. Aber wie viel ist erlaubt? Hier einige Fragen - und die entsprechenden Antworten:


Ich bin mit 60 in Altersrente gegangen. Darf ich noch arbeiten?

Ja. Bis zum Alter von 65 Jahren dürfen Sie aber monatlich nur 345 Euro brutto verdienen. Wenn Sie mehr verdienen, kann die Rentenzahlung vermindert oder sogar ganz eingestellt werden.

 

Ich, 62, bin Rentner und arbeite noch nebenbei bei einem Kurierdienst. Dafür erhalte ich monatlich ca. 320 Euro . Mein Chef hat mich gebeten im Oktober und November länger zu arbeiten. Dafür würde ich dann 650 Euro bekommen. Geht das, ohne das ich meine Rente verliere?
Ja. Zweimal im Kalenderjahr dürfen Sie das Doppelte der allgemeinen Hinzuverdienstgrenze von monatlich 345 Euro, also 690 verdienen. Ihre Rentenzahlung wird in voller Höhe weitergezahlt.

 

Wie viel Stunden darf ich arbeiten, wenn ich Frührente bekomme?
Ausschlaggebend, ob die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, ist nicht die Arbeitszeit und Stundenzahl sondern ausschließlich der Verdienst.

 

Ich werde demnächst 65 Jahre und beziehe dann Altersrente. Darf ich dann überhaupt noch arbeiten?
Ab dem 65. Lebensjahr dürfen Sie so viel arbeiten und verdienen, wie Sie wollen, auch wenn Sie Rente bekommen.

Ich habe die Möglichkeit als Altersrentner einen Job anzunehmen. Hierfür würde ich monatlich 900 Euro verdienen. Was passiert mit meiner Rente? Bekomme ich trotzdem meine volle Rente?

Ihre Rente kann eventuell als so genannte Teilrente weitergezahlt werden. Teilrenten werden als 1/3, S oder 2/3 Teilrente gezahlt. Welche Teilrente zu zahlen ist, ergibt sich aus Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze. Diese steht im Rentenbescheid. Ist auch die Hinzuverdienstgrenze für die 1/3 Teilrente überschritten, ruht die Rentenzahlung.

 

Ich bin Rentnerin und möchte jetzt die Pflege meiner Mutter, Pflegestufe 3, übernehmen. Laut Mitteilung der Pflegekasse, bekomme ich für die Pflege monatlich 430 Euro . Wird mir jetzt meine Rente gekürzt?
Da Sie die Pflegetätigkeit nicht berufsmäßig ausüben, wird der Verdienst nicht als Hinzuverdienst angerechnet.


Welche Steuererklärungsformulare benötige ich?

Sie benötigen den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung, auf dem Sie neben Ihren persönlichen Angaben insbesondere auf der Seite 3 Ihre Beiträge zu Kranken-, Pflege- und gegebenen- falls anderen Versicherungen eintragen. Ferner benötigen Sie die Anlage R für jeden Rentenbezieher sowie für den Regelfall der Betriebsrente die Anlage N. Haben Sie Zinseinkünfte, die 2005 und 2006 über 1.421 (Ledige) oder 2.842 Euro (Verheiratete) lagen, müssen Sie auch die Anlage KAP ausfüllen.

 

Wie werden eigentlich VBL-Renten besteuert?
Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) werden nur mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert. Seine Höhe richtet sich nach dem Lebens- alter, das Sie beim erstmaligen Bezug der Rente erreicht hatten. Lag dies bei 65 Jahren, beträgt der Ertragsanteil ab 2005 genau 18 Prozent, bis 2004 betrug er in diesem Fall noch 27 Prozent.

 

Warum werden VBL-Renten steuerlich anders behandelt als andere Betriebsrenten?
Das liegt daran, dass bei diesen Renten bereits in der Erwerbsphase eine Versteuerung dadurch erfolgt ist, dass die Versicherungsbeiträge aus versteuertem Arbeitslohn entrichtet wurden. In der Auszahlungsphase dürfen deshalb die Kapitalrückflüsse nicht nochmals besteuert werden. Lediglich die Erträge des eingezahlten Kapitals, also die Ertragsanteile, wurden in der aktiven Zeit nicht besteuert,  sie dürfen daher in der Auszahlungsphase versteuert werden.

 

Gibt es neben den VBL-Renten auch andere Versorgungszahlungen, bei denen nur eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil erfolgt?

Ja, etwa bei Leistungen aus bestimmten Direktversicherungen oder Pensionskassen. Auch hier sind bereits die eingezahlten Beiträge oft versteuert worden, etwa im Weg der pauschalen Lohnversteuerung.

 

Wird bei der Rentenbesteuerung auch der Altersentlastungsbetrag gewährt?
Nein, diesen Entlastungsbetrag erhalten Sie nur, wenn Sie neben der gesetzlichen und einer etwaigen