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Renten an Lohnentwicklung
gekoppelt


Die Regelaltersrente –
Rentenbeginn mit 67


"Rentner-Zahnbürste"

Rente und Steuer

Wie aus der Bruttorente die
Nettorente wird






Altersvorsorge
maßgeschneidert –
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Riester-Rente – Zulagen und
steuerliche Förderung


Rürup-Rente – "Basis-Rente"

Eigenheimrente - "Wohn-Riester"

 





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Rürup-Rente - "Basis-Rente"

rente

 

Eigentlich heißt sie "Basis-Rente" und so ist sie auch gedacht: als Basisversorgung für alle, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Eine Zielgruppe sind Selbstständige. Das Finanzamt erkennt Steuervergünstigungen bis zur Höhe von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare an. Für 2008 werden 66 Prozent als Sonderausgaben anerkannt. Das sind bis zu 13.200 Euro für Alleinstehende, 26.400 Euro für Verheiratete. Der abzugsfähige Betrag steigt jedes Jahr um zwei Prozent bis im Jahr 2025 ganze 100 Prozent steuerfrei sind – bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Rürup-Rente ist wie die gesetzliche Rente gestaltet. Man kann sie nicht beleihen, vererben oder verkaufen.

 

 

Vorteile:

 

Die steuerliche Förderung der Einzahlungen steigt bis 2025 um jährlich zwei Prozent.

 

Das gesparte Kapital wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

 

Es ist vor Pfändung geschützt.

 

 

Mögliche Nachteile:

 

Rürup-Rente kann erst ab dem 60. Lebensjahr und ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt werden.

 

Gezahlt wird nur an den Versicherten.

 

Im Alter muss man die Auszahlung versteuern.

 

Stirbt der Versicherte frühzeitig, kann die gesparte Summe nicht vererbt werden. Eine Hinterbliebenenversorgung ist möglich, kostet aber extra.