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Die Regelaltersrente - Rentenbeginn mit 67 |
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Die Regelaltersrente gibt es heute ab 65. Von 2012 an wird diese Altersgrenze stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Über einen Zeitraum von 17 Jahren erstreckt sich die Anhebung des Rentenalters. Zunächst um einen Monat pro Jahrgang und dann ab dem Geburtsjahr 1959 um jeweils zwei Monate. Wer Jahrgang 1964 oder jünger ist, kann die Rente dann erst mit 67 Jahren erhalten. Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege können weiterhin mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
Weiterführende Informationen: www.bundesregierung.de
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