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Die Regelaltersrente –
Rentenbeginn mit 67


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Die Regelaltersrente - Rentenbeginn mit 67

rente


Die Regelaltersrente gibt es heute ab 65. Von 2012 an wird diese Altersgrenze stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Über einen Zeitraum von 17 Jahren erstreckt sich die Anhebung des Rentenalters. Zunächst um einen Monat pro Jahrgang und dann ab dem Geburtsjahr 1959 um jeweils zwei Monate. Wer Jahrgang 1964 oder jünger ist, kann die Rente dann erst mit 67 Jahren erhalten. Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege können weiterhin mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.

 

Anhebung der Altersgrenze auf 67
Versicherte
Geburtsjahr
Anhebung um
Monate ....
auf das Alter
Jahr
Monat
1947 1 65 1
1948 2 65 2
1949 3 65 3
1950 4 65 4
1951 5 65 5
1952 6 65 6
1953 7 65 7
1954 8 65 8
1955 9 65 9
1956 10 65 10
1957 11 65 11
1958 12 66 0
1959 14 66 2
1960 16 66 4
1961 18 66 6
1962 20 66 8
1963 22 66 10
1964 24 67 0

 

Weiterführende Informationen: www.bundesregierung.de