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Renten an Lohnentwicklung
gekoppelt


Die Regelaltersrente –
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Rente und Steuer

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Renten an Lohnentwicklung gekoppelt

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Die Renten folgen den Löhnen in der Entwicklung zeitlich versetzt. Die Renten im Osten folgen somit den Löhnen im Osten. Letztere ist allerdings niedriger als im Westen, weswegen die Renten auch nur entsprechend angepasst werden können. Eine schnellere Anpassung der Ostrenten an das Westniveau würde den Bezug zu den Ostlöhnen aufheben. Und die Ostlöhne können nur im dem Maße wirtschaftlich vertretbar angehoben werden, wie es die Produktivität hergibt. Sonst wären die Arbeitsplätze nicht wettbewerbsfähig, was mit einem Rückgang der Beschäftigung einherginge. Deswegen können die Renten nicht vor den Löhnen an das Einkommensniveau des Westens angeglichen werden.

 

Die Forderung nach Angleichung des aktuellen Rentenwerts Ost an West kann also nur allmählich geschehen, und zwar abhängig von der Lohnentwicklung. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, sagte, die Angleichung des Rentenrechts erfordere einvernehmliche, gesamtstaatliche Lösungen. Eine Lösung, die in Ost und West akzeptiert wird und keine neuen Ungerechtigkeiten schafft.


Zur Verdeutlichung: Im Westen muss ein Arbeitnehmer im Jahr 2008 30.084 Euro (vorläufiges durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt) verdienen, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben zu bekommen.

Im Osten muss ein Arbeitnehmer lediglich 25.436,71 Euro verdienen, um ebenfalls einen Entgeltpunkt gutgeschrieben zu bekommen. Sein Einkommen wird nämlich für die Rentenberechnung mit dem Wert 1,1827 (vorläufiger Wert für 2008) hochgewertet, also um 18 Prozent. Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente derzeit um 26,56 Euro (aktueller Rentenwert) im Westen und um 23,34 Euro im Osten (aktueller Rentenwert Ost).