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Eigenheimrente - "Wohn-Riester" |
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Die Fördermöglichkeiten einer Riester-Rente wurden rückwirkend zum 1. Januar 2008 um den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien erweitert. Auch die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften wird vom Staat belohnt. Das regelt das sogenannte Eigenheimrentengesetz. Umgangssprachlich spricht man vom "Wohn-Riester".
Vorteile:
Förderung durch Steuerersparnis,
eingezahltes Kapital ist sicher und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet,
angespartes Vermögen kann vollständig für den Erwerb einer Immobilie eingesetzt werden,
niedrigerer Steuersatz in der Auszahlungsphase und
wer die Steuerschuld auf einmal begleicht, versteuert nur 70 statt 100 Prozent des geförderten Kapitals.
Mögliche Nachteile:
Die Auszahlungsphase muss zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen.
Die Steuerpflicht verteilt sich über einen längeren Zeitraum (17 bis 25 Jahre, also ggf. bis zum 85. Lebensjahr).
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
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